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Video und Fofots-Großfamilien sollen weniger finanzielle Unterstützung pro Kind erhalten.

Wiens Unterstützungsleistungen für subsidiär Schutzberechtigte seien verfassungswidrig, betont die ovp

 

Nach dem Standortkapitel hat die ÖVP am Donnerstag mit ihrem Modell für eine „Sozialhilfe Neu“ einen weiteren Punkt ihres Wahlprogramms vorgelegt. Sie setzt dabei auf „Fairness und Leistung“, Sozialmissbrauch und „Zuwanderung in unser Sozialsystem“ will sie verhindern. Konkret soll es erst nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts volle Sozialleistungen geben und ein Fokus auf Sachleistungen gelegt werden. Familien mit vielen Kindern sollen weniger Geld pro Kind bekommen.

Bei der von der ÖVP schon länger forcierten Wartefrist sollen Zuwanderer in den ersten fünf Jahren nur Anspruch auf die Hälfte der Sozialleistungen haben. Die Frist soll bei Asylberechtigten erst mit Zuerkennung des Schutzstatus zu laufen beginnen, durch eine finanzielle Basisstufe samt Sachleistungen soll ihnen aber eine „menschenwürdige Lebensführung“ ermöglicht werden. Wer arbeitet, Freiwilligenarbeit leistet, Praktika absolviert oder Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse besucht, soll dem Modell zufolge schneller an die vollen Sozialleistungen kommen können, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Unterlage der Partei.

Ganz grundsätzlich sollte es – wie auch schon im Anfang des Jahres präsentierten „Österreichplan“ Nehammers ausgeführt – künftig mehr Sach- als Geldleistungen geben, um Sozialmissbrauch zu verhindern. Von Sachleistungen würden zudem vor allem Kinder profitieren.

Mit Blick auf den medial breit diskutierten Fall einer syrischen Familie, die in Wien 4600 Euro Mindestsicherung und mit weiteren Transferleistungen mehr als 6.000 Euro netto pro Monat erhalten soll, wird auch ein „degressiver Leistungsbezug für Minderjährige“ gefordert: In kinderreichen Familien soll es also weniger finanzielle Unterstützung pro Kind geben, das sei auch in vielen Bundesländern schon umgesetzt.

Wien: ÖVP will VfGH anrufen, Hacker begrüßt das

Gegen die aktuelle Umsetzung in Wien wendet sich die ÖVP auch bei den Unterstützungsleistungen für subsidiär Schutzberechtigte: Dass diese in Wien entgegen dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mehr als die Grundversorgung bekommen, sei verfassungswidrig. Sollte Wien sich weiter über das Gesetz hinwegsetzen, sollte die Bundesregierung den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen.

In Wien würde man das sogar ausdrücklich begrüßen, betonte das Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Dadurch würde nämlich endgültig die Frage geklärt, ob das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in diesem Punkt überhaupt europarechtskonform ist. Im Übrigen würde eine von der ÖVP gewünschte VfGH-Überprüfung auch das schwarz regierte Tirol treffen, wo es für subsidiär Schutzberechtigte ebenfalls eine Aufstockung aus der Mindestsicherung/Sozialhilfe gebe.

Laut dem Programm der ÖVP nötig wäre außerdem mehr Transparenz, indem die Sozialhilfe-Auszahlungen konsequent in die Transparenzdatenbank eingemeldet werden, sowie Integrationsdatenbankgesetze, damit Sozialleistungen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben konsequent gekürzt werden können.

„So schaffen wir einerseits ein treffsicheres soziales Netz, das jenen Unterstützung bietet, die sie brauchen, und andererseits Gerechtigkeit und Fairness gegenüber jenen, die jeden Tag arbeiten gehen und unser Sozialsystem finanzieren“, wurde Nehammer in der Unterlage zitiert. Das Sozialsystem müsse für jene da sein, die nicht können, „und nicht für jene, die nicht wollen“, betonte auch Generalsekretär Stocker. (APA)

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