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Klimaplan: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission fordert Österreich und zwölf weitere Mitgliedsstaaten dringend zur Vorlage ihrer endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) auf. Die Kommission teilte heute in Brüssel mit, gegen diese Länder Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Österreich war ohnehin stark in Verzug: Der Entwurf des Plans sollte bereits im Juni 2023 eingereicht werden – tatsächlich übermittelte die Regierung den Text als letztes Land heuer im August.

Eigentlich mussten alle 27 EU-Länder ihre endgültigen NEKP bis 30. Juni 2024 vorlegen. Die Kommission hat laut eigenen Angaben bisher aber erst 14 finale Pläne aus den Hauptstädten erhalten. Die säumigen 13 Länder müssen Brüssel nun binnen zwei Monaten antworten. Andernfalls kann diese beschließen, als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Weitere Anstrengungen verlangt

Die EU-Kommission hatte in einer Bewertung des Entwurfs im Oktober weitere Anstrengungen von Österreich verlangt. Der vorläufige österreichische Plan sehe einen Anteil an erneuerbaren Energien vor, der mit den Gesamtzielen der EU in Einklang sei.

Es würden aber noch ehrgeizigere Maßnahmen benötigt, um die gewünschte Reduktion an Treibhausgasemissionen bis 2030 zu erreichen, hieß es darin. Die Regierung in Wien müsse noch genauer darlegen, wie sie die geplante Reduktion von 48 Prozent bis 2030 – gemessen an den Emissionen von 2005 – erreichen will.

Grund für die Verspätung Österreichs war ein innerkoalitionäres Gezerre zwischen Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Wegen des fehlenden Entwurfs eröffnete die EU-Kommission bereits Ende Dezember 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

ORF.at/Agenturen

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